Nutzungsbedingungen
„Flotte Lotte“ Barmstedt
„Flotte Lotte – das freie Lastenrad für Barmstedt“ ist ein privates Projekt der Lastenradinitiative Barmstedt (im Weiteren „Initiative“) und verfolgt keine kommerziellen Zwecke. Wir wollen damit die Nutzung von Lastenfahrrädern als Gemeingut zur umweltfreundlichen Mobilität fördern und koordinieren deshalb die kostenlose Leihe eines Lastenrades.
Wir bitten dich, so sorgsam wie möglich mit dem Lastenfahrrad umzugehen, damit es möglichst lange möglichst vielen Menschen zur Verfügung steht. Die hier vorliegenden Nutzungsbedingungen sollen dieses Anliegen unterstützen.
Allgemeines
Die hier genannten Nutzungsbedingungen gelten für die Leihe des Lastenrades „Flotte Lotte“ (im Weiteren „Rad“) im Rahmen des Projekts „Flotte Lotte – das freie Lastenrad für Barmstedt“ an Nutzer*innen (im Weiteren „Nutzer”). Hierin werden die Grundsätze dieser Leihe geregelt.
Mit der Inanspruchnahme der Leihe des Rades erklärt sich der Nutzer für die vereinbarte Dauer der Leihe mit den hier genannten Geschäfts- und Nutzungsbedingungen einverstanden.
Zu keiner Zeit erwirbt der Nutzer Eigentumsrechte an dem Fahrrad.
Nutzer sind mindestens 18 Jahre alt und voll geschäftsfähig.
Ausleihe und Rückgabe des Lastenrads
Nutzer können das Rad in der Regel für maximal sieben Tage ausleihen.
Vor Beginn der Leihe ist von dem Nutzer und einem Vertreter der Initiative das Formular „Leihvertrag und Übergabeprotokoll“ wahrheitsgemäß auszufüllen. Alle erhobenen Daten werden lediglich innerhalb des Projekts verarbeitet und genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.
Die Reservierung des Rades über die Website „lastenrad-barmstedt.de“. erfolgt unverbindlich und stellt keinen Leihvertrag dar. Die Reservierung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Der Leihvertrag kommt erst mit der Unterschrift des Nutzers unter das Formular „Leihvertrag und Übergabeprotokoll“ bei der Übergabe des Fahrrades an den Nutzer zustande.
Benutzungsregeln
Jeder Nutzer ist für die Dauer der Leihe des Fahrrads für dieses verantwortlich. Dies gilt auch, wenn das Fahrrad während der Leihe an Dritte weitergegeben wird.
Die Initiative übernimmt keine Gewährleistung für einen ordnungsgemäßen und verkehrstauglichen Zustand des Fahrrads.
Die Fahr- und Verkehrstauglichkeit des Fahrrads ist vor Fahrtbeginn durch den Nutzer zu prüfen. Dies beinhaltet auch die Überprüfung des Lichtes. Sollte das Fahrrad einen Mangel aufweisen, welcher die Verkehrssicherheit beeinflusst, ist dies der Anbieterin unverzüglich mitzuteilen. Das Fahrrad darf in diesem Fall nicht genutzt werden.
Das Fahrrad wird von der Initiative kostenlos zur Verfügung gestellt. Zur Finanzierung der laufenden Kosten des Projekts bitten wir die Nutzer um eine Spende.
Eine Weitervermietung durch den Nutzer ist nicht gestattet.
Der Nutzer ist verpflichtet, das Fahrrad ausschließlich sachgemäß zu gebrauchen (vgl. § 603 BGB) und insbesondere die geltenden Straßenverkehrsregeln zu beachten.
Das Fahrrad ist während des Nichtgebrauchs mit dem bei der Leihe mit ausgeliehenen Kettenschloss gegen die einfache Wegnahme zu sichern, indem es immer an einen festen Gegenstand angeschlossen wird.
Es ist dem Nutzer untersagt, am Fahrrad Umbauten vorzunehmen oder Einstellungen zu verändern (Ausnahme: Einstellung der Sattelhöhe).
Nicht fest mit dem Fahrrad verbundenes Zubehör (z. B. Verdeck, Persenning, abnehmbares Display) muss stets an sicherer Stelle vor Diebstahl und Vandalismus geschützt verwahrt werden. Dieses gilt insbesondere in der Nacht.
Da mit den Fahrrädern auch Kleinkinder transportiert werden, ist der Transport von Tieren (z. B. Hunden) und giftigen Stoffen grundsätzlich untersagt.
Die Transportkiste besitzt eine zulässige Nutzlast von 80 kg. Diese ist einzuhalten.
Verunreinigungen müssen vor der Rückgabe durch den Nutzer beseitigt werden.
Die Initiative behält sich vor, ohne Angabe von Gründen die Modalitäten der Leihe zu ändern, die Leihe einzustellen oder auch einzelnen Personen von der Leihe auszuschließen.
Haftung
Der Nutzer haftet für alle Veränderungen oder Verschlechterungen, z. B. Beschädigungen, am Fahrrad und dessen Zubehör, wie z. B. Schlüssel, Schlösser, Regenverdeck etc., sofern diese auf nicht-sachgemäßem bzw. nicht-vertragsgemäßem Gebrauch beruhen. Darüber hinaus haftet der Nutzer auch für Verlust und Untergang des Fahrrads oder einzelner Teile davon. Zudem haftet der Nutzer bei Verkehrs- und Ordnungswidrigkeiten, Besitzstörungen und Schadenersatzansprüchen Dritter.
Der Nutzer ist für einen ausreichenden persönlichen Versicherungsschutz im Falle von Haftpflichtschäden verantwortlich.
